Einige gute Produkte aus diesem Bereich haben wir Ihnen hier gesammelt und für den Vertrieb aufbereitet.
Haus- und Grundstückseigentümer haben eine besondere Verkehrssicherungs- pflicht und können für Schäden, die einer dritten Person durch die Verletzung dieser Pflichten entstehen, als Eigentümer haftbar gemacht werden.
Klassische Beispiele: ein Passant wird im Winter von einer Dachlawine getroffen oder er rutscht auf einer Neuschneedecke auf dem Bürgersteig aus.
Oder: werden im Frühling Pflanzen am Balkon oder auf dem Fensterbrett angebracht, sind ebenfalls verschiedenste Personen- und Sachschäden vorstellbar
In allen Szenarien können Ansprüche gegen den Haus- oder Grundstücksbesitzer möglich sein.