Wie funktioniert die Pensionszusage?
Das Unternehmen gibt dem Mitarbeiter eine Zusage auf Versorgungsleistungen. Das können Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenenrenten oder einmalige Kapitalzahlungen sein. Dafür werden in der Bilanz gewinnmindernde Pensionsrückstellungen gebildet. Im Versorgungsfall besteht für das Unternehmen Leistungspflicht.
Wichtiger Bestandteil: die Rückdeckungsversicherung

Eine zusätzliche Option: Pensionszusage durch Entgeltumwandlung
In diesem Fall werden künftige Entgeltansprüche der Mitarbeiter in Versorgungsleistungen umgewandelt. Umgewandelte Entgeltbestandteile sind bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragsfrei.