Wie funktioniert der Pensionsfonds?
Zum 01.01.2002 wurde der international erfolgreiche Pensionsfonds als fünfter, neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an den rechtlich selbstständigen Pensionsfonds, der im Versorgungsfall die Leistungen an die Mitarbeiter erbringt. Durch Entgeltumwandlung können auch Arbeitnehmer Beiträge zum Pensionsfonds leisten.

Sicherheit mit hohen Renditechancen
- Sicherheit der Kapitalanlage: Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Hohe Renditen möglich
Welcher Vorteile bietet der Pensionsfonds?
- Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag können steuerfrei eingezahlt werden
- Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bis 4% der BBG möglich
- Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig
- Grundsätzlich bilanzneutral