Wie funktioniert die Direktversicherung?
Der Arbeitgeber schließt eine Direktversicherung ab. Versicherte Person und bezugsberechtigt ist der jeweilige Mitarbeiter bzw. im Todesfall dessen Hinterbliebene.
Die Direktversicherung kann finanziert werden
- Vom Arbeitgeber
- Über Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer
- Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich 1800 Euro Festbetrag können steuerfrei eingezahlt werden.
Die Rentenleistungen werden – mit Freibeträgen – nachgelagert besteuert.

Weitere Vorteile der Direktversicherung
für Arbeitnehmer
- Wirkungsvolle Ergänzung der Alters-und Hinterbliebenenversorgung - jetzt für alle Arbeitnehmer – als Einstiegs-, Aufbau- und Ergänzungsprodukt interessant
- Steuerfreie Beitragszahlung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag möglich
- Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge möglich
- Nachgelagerte Besteuerung der Rente mit dem meist niedrigeren Steuersatz
für Arbeitgeber
- Unterstützung des Mitarbeiters beim Aufbau der Altersversorgung
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Grundsätzlich keine Bilanzauswirkung
- Beiträge zu Direktversicherungen: als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig
- Der vorhandene Versicherungswert ist beleihbar (§ 4b EStG) - dadurch hat das Unternehmen zusätzliche Liquiditätsreserven