Das Rentenniveau ist nicht zu halten.
Das weiß heute jeder über 15 Jahren.
Deshalb tut Vorsorge Not.
Aber | - keine Panik ! Es gibt viele Möglichkeiten. |
Nur | - tun müssen Sie schon etwas. Je früher, je besser, je leichter. |
Das hilft Ihnen weiter:
Lebens- oder Rentenversicherungsanlagen der 2. und 3. Generation (Stufen 1-3) 2a (Riester und Rürupp-/Basis - Renten mit staatlicher Förderung) 2b bAV (betriebliche Altersvorsorge mit verschiedenen Durchführungswegen) 3a private Renten - und Lebensversicherungen (auch mit Versicherungsmantel) Fonds sind den klassischen Produkten vorzuziehen! |
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Sachwert-Anlagen: | ||
Aktien- oder Rentenfonds (besser für Laien) über 6500 möglich Aktien (besser für Kenner) |
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Sachwert- Fonds: |
Immobilien-Fonds Energy-Fonds (Öl und Gas) |
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Immobilien: | Eigennutzung oder zur Vermietung | |
Sonstige: | (Einkommensbegrenzt) Venture-Kapital-Investitionen und Mezzanine Fonds Sparpläne |
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Achtung Sind Sie selbständig, oder planen Sie , müssen Sie privat mehr tun. Dabei sollten Sie Zugriffsmöglichkeiten "Dritter" möglichst ausschließen. |
Die Rentenlandschaft Heute (durchschnitt)
Alte Bundesländer | Männer | Frauen | ||
Euro | Tsd |
Euro | Tsd |
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Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: | 733 | 660,70 | 669 | 654,6 |
Renten wegen Alters: | 978 | 7068,8 | 524 | 8450 |
Witwenrenten/Witwerrenten | 246 | 424,8 | 576 | 3886,5 |
Quelle: VDR-Statistik Rentenbestand (31.12.2013)
Die Rentenlandschaft Morgen
Die Auswirkungen durch die Einführungen des Ausgleichsfaktors auf das Rentenniveau sollen durch die zusätzliche kapitalgedeckte Privatvorsorge ausgeglichen werden. Die folgende Grafik zeigt die voraussichtliche Entwicklung des Rentenniveaus mit und ohne Zusatzvorsorge.
"Riester-Rente" - Reform
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"Die zunehmende Überalterung der Bevölkerung wird unseren Sozialstaat bald in beträchtliche Schwierigkeiten bringen. Bitte sorgen Sie selbst privat vor"
Jeder Arbeitnehmer hat ab sofort das Recht auf seine staatlich geförderte Altersvorsorge Quelle: Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung am 15.05.2000 |
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Warum eine Rentenreform? |
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Das ist die Riester-Lösung
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Gesetzliche Rentenversicherung |
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Was ändert sich ?
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Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 19,1%) sollen künftig stabil bleiben (18,5-22%).
Um dies zu erreichen, werden alle Renten(sowohl Rentenbestand als auch Rentenzugang) ab 2011 über eine sogenannte Anpassungsformel modifiziert. Auf diese Weise soll garantiert werden, dass das Rentenniveau bei 45 Beitragsjahren nicht unter 67% des letzten Nettolohns im Jahr 2030 sinkt. Zweifel sind hier bereits heute angebracht. |
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Entwicklung des Netto - Rentenniveaus |
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Ihr Beitrag - So funktioniert es
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Förderung der Beiträge | Besteuerung der Leistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bei schädlicher Verwendung: |
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Geförderter Personenkreis Zum Kreis der Begünstigten gehören alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Zu dieser Gruppe gehören neben Arbeitnehmern auch Behinderte in Werkstätten, Versicherte während einer anzurechnenden Kindererziehungszeit (Dauer 3 Jahre), Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben und Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld einschließlich der Arbeitslosenhilfeberechtigten, auch wenn deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht, sowie Kraft Gesetz oder auf Antrag versicherungspflichtige Selbständige. Darüber hinaus gehören neu zum Kreis der Begünstigten Beamte sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, Richter, Soldaten. Nicht zum Kreis der Begünstigten gehören im wesentlichen Selbständige, die eine eigene private Altersvorsorge aufbauen, freiwillig Versicherte und die überwiegende Zahl der geringfügig Beschäftigten. Nicht Begünstigt sind auch die in einer berufständischen Versorgungseinrichtung Pflichtversicherten. Wenn nur ein Ehepartner zum förderfähigen Personenkreis gehört, kann abweichend von den vorstehenden Ausführungen auch der selber nicht förderfähige Ehepartner die Zulagenförderung erhalten, wenn für ihn ein eigener Vertrag abgeschlossen wird. |
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Geförderte Altersvorsorge
Kapital für die eigene Wohnung / das eigene Haus |
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Rentenversicherungen - garantierte Verzinsungen und Leistungen plus Überschußbeteiligungen - lebenslange Rente mit Rentengarantiezeit |
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Bankguthaben - mit Zinsansammlung oder - Anlage der Zinserträge in Investmentfonds - lebenslange Rente mit Rentengarantiezeit |
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Fondssparpläne (in- und ausländische Investmentfonds) - gute Ertragschancen mit dem Anlagerisiko von Aktien; jedoch müssen die eingezahlten Beiträge zur Auszahlung zur Verfügung stehen und garantiert werden. - genehmigt ist hier die Auszahlung von 30% des Anlagenwertes zum Rentenbeginn, darüber hinaus im Laufe der Rentenzeit weitere 40 % aus den Erträgen |
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Bei allen oben genannten Anlagen haben Sie - Nachgelagerte Besteuerung zu 100% |
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Geförderte Altersvorsorge über den Arbeitgeber Wege: Neuerungen: Förderung: |
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Verbindliche Zertifizierungs-Kriterien
Die verbindlichen Kriterien, nach denen die staatliche Förderung von Altersvorsorgeverträgen erfolgt sind im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) festgelegt. Ihre Erfüllung soll sicherstellen, daß die angelegten Beträge als Alterssicherung den Sparern zugute kommen. Die Anforderungen an Altersvorsorgeprodukte, auf die eine Riester-Förderung gewährt wird, muß ein entsprechendes Zertifikat vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen erhalten. |
Auszahlung : | Leistungen aus einem Riester-Produkt dürfen erst erbracht werden, wenn der steuerpflichtige Bezieher das 60., ab 2013 das 62. Lebensjahr vollendet hat. |
Garantieleistung: | Zu Beginn der Auszahlphase muß mindestens das eingezahlte Kapital zur Verfügung stehen (siehe auch die !!!) |
Lebenslange Rente: | Auszahlpläne müssen zu gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Auszahlungen führen und so bemessen sein, daß mit Vollendung des 80. Lebensjahres für den Steuerpflichtigen mindestens 10 % des zu Beginn der Auszahlphase zur Verfügung stehenden Kapitals für die Rentenzahlung vorhanden ist. |
Gebühren: | Abschluß- und Verwaltungsgebühren müssen auf 10 Jahre verteilt werden; d.h. 90 % der Beiträge und Zulagen müssen in die Anlage wandern. |
Anbieterwechsel: | Nach 3 Jahren kann unter Mitnahme von 90 % des vorhandenen Kapitals zu einem anderen Anbieter gewechselt werden. In der Praxis dürfte das jedoch nur gegen einen gewissen Kostensatz erfolgen. |
Kosten: | In den ersten 10 Jahren ca. 10-15% der Beiträge. Danach ca. 7-12 % (Verwaltungskosten) |
Zertifizierungen: |
Stand 31.12.2014 = 7744 Produkte zertifiziert davon Riester ca. 80% = 6195 Produkte davon Basis/Rürup ca. 20% = 1549 Produkte |
Für wen Riester, für wen BAV ?
Fazit !
In jedem Fall ist das Riester-Produkt kostenintensiv und damit ein echter Rendite-Killer. Fondorientierte Produkte sind in jedem Falle der Klassik-Variante vorzuziehen. Deshalb ist obige Tabelle für Ihre Überlegungen sehr wichtig. Für Viele ist die betriebliche Altersvorsorge (BAV) das wesentlich interessantere Produkt; im speziellen die Unterstützungskasse wegen der Verfügbarkeit über das Kapital zum Rentenbeginn.